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Keine Markenrechtsverletzung bei weitestgehender passender Buchung von Keywords

Das Landgericht Braunschweig urteilte zu Beginn des Jahres 2008, dass ein Markenrechtsverletzung NICHT GEGEBEN ist, wenn durch die Broad-Buchung eines Keywords die Anzeige auch bei Suchanfragen aus mehrere Suchworten und einem Markennamen besteht, eingeblendet wird.

Im besagten Urteil ging es bei dem Fall um Schokolade, bei dem die Klägering sich in ihren Rechten verletzt sah, da auch ein anderer Online Shop zu dem von ihr geschützen Markenzeichen mit einer Adwordsanzeige bei Google eingeblendet wurde.

Bisher urteilte das Landgericht Braunschweig immer im kommerziellen Sinne für den Markeninhaber. Dieses neue Ergenbnis ist hoffentlich ein Meilenstein, damit in Zukunft gerade kleinere Händler nicht ständig mit kostspieligen Unterlassungsklagen überzogen werden.

Veröffentlicht in : Suchmaschinen Optimierung, Online-Marketing
Schlüsselworte : Markenrechtsverletzung, Buchung Keywords,

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